AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
IT Mathys – Benjamin Mathys
Stand: September 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Vertragspartner ist:
Benjamin Mathys, handelnd unter IT Mathys
Hagartenstrasse 14
4562 Biberist
Schweiz
E-Mail: info@itmathys.ch
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleistungen und Warenlieferungen von IT Mathys an Privat- und Geschäftskunden in der Schweiz, sofern sie vor Vertragsabschluss vereinbart wurden.
Das Angebot umfasst insbesondere Fernwartung, IT-Hilfe vor Ort, Einrichtung von Geräten und Programmen, Datenübertragung, Kaufberatung sowie die Auswahl, Empfehlung, Beschaffung und Einrichtung von PCs und Notebooks. Auf Wunsch plant und erstellt IT Mathys auch individuell zusammengestellte PCs.
Individuelle Vereinbarungen und die für den jeweiligen Auftrag bestätigte Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB vor. Es gilt die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung. Spätere Änderungen gelten nicht automatisch für bestehende Aufträge.
2. Anfragen, Angebote und Vertragsabschluss
Eine Kontaktaufnahme oder das Absenden eines Anfrageformulars ist unverbindlich und löst für sich allein keine Zahlungspflicht aus.
Bei individuell vereinbarten Aufträgen kommt der Vertrag zustande, sobald sich der Kunde und IT Mathys über Leistung, Preis beziehungsweise Berechnungsgrundlage und Zahlungsbedingungen geeinigt haben. Die Vereinbarung wird grundsätzlich per E-Mail bestätigt.
Angebote gelten während der darin genannten Frist. Ist keine Frist angegeben, bestätigt IT Mathys vor der verbindlichen Auftragserteilung die aktuellen Preise und die Verfügbarkeit.
Beim direkten Onlinekauf eines Dienstleistungspakets kommt der Vertrag mit dem erfolgreichen Abschluss des Bezahlvorgangs zustande. Der Kunde erhält eine elektronische Bestätigung. Der Kauf reserviert noch keinen bestimmten Termin; dieser wird anschliessend persönlich vereinbart.
Kann IT Mathys eine gekaufte Leistung nicht erbringen, wird der dafür bezahlte Betrag vollständig zurückerstattet.
3. Leistungsumfang und Ausführung
Massgebend sind das angenommene Angebot, die Auftragsbestätigung oder die beim Kauf angezeigte Paketbeschreibung.
IT Mathys erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt. Bei Beratung, Diagnose und Unterstützung wird ein bestimmter Erfolg nur geschuldet, soweit dieser vereinbart wurde oder sich aus der Art des Vertrags ergibt. Bei vereinbarten Reparatur-, Einrichtungs- oder Herstellungsleistungen bleibt das geschuldete Arbeitsergebnis verbindlich.
Kostenpflichtige Diagnosearbeiten können auch dann anfallen, wenn sich eine Reparatur als technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll erweist. Voraussetzung ist, dass die Diagnose und ihre Berechnungsgrundlage zuvor vereinbart wurden.
Zusatzleistungen, zusätzliche Arbeitszeit und erhebliche Änderungen des Umfangs werden vor ihrer Ausführung mit dem Kunden abgestimmt. Vereinbarte Kostengrenzen werden ohne Zustimmung des Kunden nicht überschritten.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen wie laufende Überwachung, dauerhafte Wartung, Sicherheitsüberprüfungen oder ständige Erreichbarkeit sind nicht Bestandteil eines Einzelauftrags.
4. Preise und Abrechnung
Alle Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Massgebend sind die vor Auftragserteilung vereinbarten Preise. Gegenüber Privatkunden wird der zu bezahlende Endpreis einschliesslich allfälliger gesetzlich geschuldeter Abgaben ausgewiesen.
Bei Pauschalangeboten gilt der beschriebene Leistungsumfang. Bei Leistungen nach Aufwand werden der Stundenansatz, allfällige Mindestzeiten und die Abrechnungseinheiten vor Beginn bekanntgegeben.
Anfahrtskosten, Versandkosten, Geräte, Komponenten und Lizenzen werden nur zusätzlich verrechnet, wenn dies vorab vereinbart wurde.
Bei Budgetangaben für einen Wunsch-PC wird vor Bestellung geklärt, welcher Anteil auf Geräte und Komponenten und welcher auf Serviceleistungen entfällt.
Anrechnung der Kaufberatung
Die bezahlte Kaufberatungsgebühr von CHF 49 wird einmalig vollständig auf den Gesamtpreis eines anschliessend über IT Mathys gekauften PCs oder Notebooks angerechnet. Dies gilt auch für individuell zusammengestellte PCs.
Voraussetzung ist, dass derselbe Kunde innerhalb von 90 Kalendertagen nach Durchführung der Beratung einen entsprechenden Kaufvertrag mit IT Mathys abschliesst. Massgebend ist der Vertragsabschluss, nicht der Liefertermin.
Die Anrechnung wird im Angebot beziehungsweise in der Rechnung ausgewiesen. Sie gilt nicht für reine Zubehörkäufe oder einzelne Support- und Einrichtungsleistungen. Eine Barauszahlung dieses Anrechnungsguthabens ist ausgeschlossen. Rückerstattungsansprüche nach diesen AGB bleiben unberührt.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsart und der Zeitpunkt der Zahlung werden vor der verbindlichen Beauftragung bekanntgegeben.
Für Neukunden gilt grundsätzlich Vorauszahlung.
Direkt online gekaufte Fernwartungs-, Beratungs- und Dienstleistungspakete sind vor Beginn der Leistung zu bezahlen.
Bei Vor-Ort-Dienstleistungen erfolgt die Zahlung grundsätzlich vor Beginn des vereinbarten Einsatzes. Die Zahlung kann vorab online oder, sofern vereinbart, unmittelbar vor Beginn des Einsatzes vor Ort erfolgen.
Werden Geräte bei IT Mathys eingerichtet, repariert oder für eine Datenübertragung bearbeitet, wird die vereinbarte Servicepauschale beziehungsweise Vorauszahlung grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten fällig. Zusätzlich notwendige und vom Kunden genehmigte Arbeiten werden nach Abschluss abgerechnet.
Ist der endgültige Aufwand vor Beginn noch nicht ausreichend bestimmbar, kann IT Mathys eine angemessene Vorauszahlung vereinbaren und den verbleibenden Betrag nach Abschluss der Arbeiten abrechnen.
Bestehenden Kunden mit zuverlässig abgewickelten bisherigen Zahlungen kann IT Mathys die Zahlung auf Rechnung anbieten. Dies bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung; ein automatischer Anspruch auf Rechnungskauf besteht nicht. Die Zahlungsfrist beträgt in diesem Fall zehn Kalendertage ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die verfügbaren Zahlungsmittel werden vorab mitgeteilt. Bei vereinbarter Vorauszahlung beginnt IT Mathys erst nach Zahlungseingang mit den davon erfassten Arbeiten oder Bestellungen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine pauschale Mahn- oder Inkassogebühr wird durch diese AGB nicht vereinbart.
Für individuell zusammengestellte PCs gelten ergänzend die Zahlungsbedingungen in Ziffer 9.
6. Termine, Absagen und Verschiebungen
Termine werden persönlich vereinbart. Eine sofortige Bearbeitung nach einer Anfrage oder Onlinezahlung ist nicht zugesichert.
Vereinbarte Dienstleistungstermine können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn kostenlos abgesagt oder verschoben werden. Die Frist wird in fortlaufenden Stunden berechnet; Wochenenden und Feiertage zählen mit. Massgebend ist der Eingang der Mitteilung bei IT Mathys. Absagen sind vorzugsweise per E-Mail an info@itmathys.ch zu richten.
Bei späterer Absage, Nichterscheinen oder fehlender Erreichbarkeit zum vereinbarten Fernwartungstermin kann IT Mathys den nachweisbaren, rechtlich ersatzfähigen Ausfallschaden verrechnen. Die Entschädigung ist auf höchstens 50 % des für den reservierten Termin vereinbarten Dienstleistungshonorars begrenzt. Bei Abrechnung nach Aufwand ist die vorab vereinbarte reservierte Dauer massgebend.
Eine kurzfristige Absage allein begründet noch keine Zahlungspflicht. Gesetzliche Voraussetzungen einer Schadenersatzpflicht müssen erfüllt sein. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Nutzung des Termins werden berücksichtigt. Entsteht kein ersatzfähiger Schaden, fällt keine Entschädigung an. Gerätepreise und nicht ausgeführte Zusatzleistungen werden nicht in die Berechnungsgrundlage einbezogen.
Bei einer erstmaligen kurzfristigen Verschiebung wegen plötzlicher Erkrankung oder eines vergleichbaren unvorhersehbaren Notfalls verzichten wir auf eine Ausfallentschädigung, sofern der Kunde uns unverzüglich informiert und ein Ersatztermin vereinbart wird.
Muss IT Mathys einen Termin verschieben, informieren wir den Kunden möglichst frühzeitig und bieten einen Ersatztermin an. Der Kunde kann stattdessen die noch nicht erbrachte Leistung stornieren. Dafür geleistete Vorauszahlungen werden vollständig zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
Diese Regelungen betreffen Dienstleistungstermine. Eine Absage des Übergabetermins eines PCs hebt die PC-Bestellung nicht auf. Für deren Stornierung gilt Ziffer 9.
7. Vorausbezahlte Dienstleistungspakete und Rückerstattungen
Wird ein vorausbezahltes Dienstleistungspaket spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin storniert und wurde noch keine Leistung erbracht, wird der bezahlte Betrag vollständig zurückerstattet.
Dasselbe gilt, wenn noch kein Termin vereinbart wurde und noch keine Leistung erbracht wurde.
Bei späterer Stornierung wird ausschliesslich eine nach Ziffer 6 berechtigte Ausfallentschädigung abgezogen. Bereits vereinbarungsgemäss erbrachte Teilleistungen werden nachvollziehbar abgerechnet. Eine doppelte Verrechnung derselben Position als Leistung und Ausfallschaden ist ausgeschlossen.
Bei einer Terminverschiebung bleibt das Guthaben für den Ersatztermin erhalten. Eine allenfalls berechtigte Ausfallentschädigung wird separat ausgewiesen.
Rückerstattungen veranlassen wir innerhalb von 14 Kalendertagen nach Feststellung des Erstattungsbetrags, grundsätzlich über das ursprüngliche Zahlungsmittel. Unbestrittene Teilbeträge werden unabhängig von einer noch offenen Restklärung zurückerstattet. Die anschliessende Gutschrift kann von den Bearbeitungszeiten des Zahlungsanbieters abhängen.
8. Mitwirkung, Datensicherung und Fernwartung
Der Kunde stellt die für den Auftrag erforderlichen Informationen, Berechtigungen und rechtmässig nutzbaren Softwarelizenzen bereit. Er informiert IT Mathys über bekannte Defekte, besonders wichtige Daten und Umstände, die für die sichere Ausführung relevant sind.
Vor Arbeiten mit einem Risiko für gespeicherte Daten sorgt der Kunde grundsätzlich für eine aktuelle Datensicherung. Ist dies nicht möglich oder benötigt er Unterstützung, teilt er dies vor Arbeitsbeginn mit. Eine Datensicherung durch IT Mathys wird gesondert vereinbart.
IT Mathys weist auf erkennbare besondere Risiken hin und stimmt risikoreiche Schritte, insbesondere das Löschen von Daten oder die Neuinstallation eines Systems, vorab mit dem Kunden ab. Fehlende Datensicherungen führen nicht zu einem pauschalen Ausschluss der Haftung von IT Mathys.
Für Fernwartung sind grundsätzlich ein startfähiger Computer und eine funktionierende Internetverbindung erforderlich. Der Zugriff erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden und im für den Auftrag erforderlichen Umfang. Der Kunde kann die Verbindung jederzeit beenden.
Passwörter gibt der Kunde nach Möglichkeit selbst ein. Dauerhafte Zugänge oder ein unbeaufsichtigter Fernzugriff werden nur gesondert und ausdrücklich vereinbart.
Kann eine Leistung wegen fehlender Voraussetzungen nicht wie geplant durchgeführt werden, besprechen die Parteien das weitere Vorgehen. Bereits vereinbarte und tatsächlich erbrachte Arbeiten bleiben zahlbar. Eine automatische Verrechnung des gesamten Pakets allein wegen einer fehlgeschlagenen Verbindung erfolgt nicht.
9. PC-Kauf, individuelle Zusammenstellung und Warenbeschaffung
Bei der Beschaffung eines PCs, Notebooks oder einzelner Komponenten stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Der Kunde kann die von IT Mathys empfohlenen Geräte oder Komponenten selbst direkt bei einem Drittanbieter erwerben oder IT Mathys mit der Beschaffung beauftragen.
Kauft der Kunde die Hardware selbst direkt bei einem Drittanbieter, kommt der Kaufvertrag über die Hardware zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Händler zustande. IT Mathys bleibt Vertragspartner für die separat vereinbarten Beratungs-, Einrichtungs-, Konfigurations- oder Zusammenbauleistungen.
Beschafft IT Mathys die Hardware, erhält der Kunde vor der verbindlichen Bestellung ein Angebot mit den vorgesehenen Geräten und Komponenten, den Serviceleistungen, den getrennt ausgewiesenen Preisen und dem voraussichtlichen Lieferzeitraum.
Nach Annahme des Angebots ist der ausgewiesene Geräte- und Komponentenpreis vollständig im Voraus zu bezahlen. Erst nach Zahlungseingang werden die betreffenden Geräte oder Komponenten bestellt. Für die vereinbarten Serviceleistungen gelten ergänzend die Zahlungsbedingungen gemäss Ziffer 5.
Der Leistungsumfang der angebotenen PC-Pakete ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Eine Paketbezeichnung allein erweitert den darin beschriebenen Umfang nicht.
Änderungen an Geräten, Komponenten, Leistungsumfang oder Gesamtpreis erfolgen nur mit Zustimmung des Kunden. Ist ein Gerät oder eine Komponente nicht verfügbar, besprechen wir eine Alternative. Kommt keine Einigung zustande, werden die nicht ausführbaren Positionen aufgehoben und dafür geleistete Zahlungen zurückerstattet. Gesetzliche Rechte hinsichtlich des Gesamtauftrags bleiben unberührt.
Eine Stornierung vor Beginn der Beschaffung und der vereinbarten Arbeiten ist kostenlos. Vorauszahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
Bei späterer Stornierung rechnen wir bereits vereinbarungsgemäss erbrachte Leistungen und nachweisbare, unvermeidbare Beschaffungskosten ab. Rückvergütungen, ersparte Aufwendungen und der verbleibende wirtschaftliche Wert von Geräten und Komponenten, die bei IT Mathys verbleiben, werden angerechnet. Wir bemühen uns um eine zumutbare Begrenzung dieser Kosten. Eine doppelte Verrechnung ist ausgeschlossen.
Der Kunde erhält eine nachvollziehbare Abrechnung. Ein verbleibendes Guthaben wird gemäss Ziffer 7 zurückerstattet. Gesetzliche Rücktritts- und Mängelrechte bleiben unberührt.
10. Lieferung und Übergabe
Liefer- und Fertigstellungstermine werden nach bestem Wissen angegeben. Sie sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Bei erkennbaren Verzögerungen informiert IT Mathys den Kunden und bespricht das weitere Vorgehen. Gesetzliche Rechte bei Lieferverzug bleiben bestehen.
Abholung, persönliche Übergabe oder Versand werden vereinbart. Allfällige Versandkosten werden vor Vertragsabschluss ausgewiesen. Bei einem von IT Mathys organisierten Versand trägt IT Mathys gegenüber Privatkunden das Transportrisiko bis zur Ablieferung.
Bei der Übergabe werden die vereinbarten Funktionen nach Möglichkeit gemeinsam geprüft. Eine Übergabebestätigung stellt keinen Verzicht auf Rechte wegen verdeckter Mängel dar.
11. Beanstandungen und Mängelrechte
Der Kunde prüft gelieferte Waren und abgeschlossene Arbeiten, sobald dies nach dem üblichen Geschäftsgang möglich und zumutbar ist. Erkennbare Mängel sind zeitnah, verdeckte Mängel nach ihrer Entdeckung unverzüglich mitzuteilen. Gesetzlich zwingende Prüfungs- und Rügefristen bleiben vorbehalten.
Beanstandungen können an info@itmathys.ch gerichtet werden. Eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung erleichtert die Prüfung.
Für mangelhafte Waren und Arbeitsergebnisse gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die gesetzlichen Verjährungsfristen werden durch diese AGB nicht verkürzt. Bei neu verkauften beweglichen Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung.
IT Mathys prüft berechtigte Beanstandungen und stimmt die erforderliche Abhilfe mit dem Kunden ab. Die gesetzlichen Mängelrechte und allfällige Schadenersatzansprüche bleiben im jeweils anwendbaren Umfang unberührt.
Für bei IT Mathys gekaufte Fertiggeräte und individuell zusammengestellte PCs ist IT Mathys Ansprechpartner für Mängelansprüche und übernimmt die erforderliche Abstimmung mit Lieferanten oder Herstellern. Leistungen, die IT Mathys zur Erfüllung berechtigter Mängelansprüche schuldet, werden nicht zusätzlich verrechnet.
Hat der Kunde ein Gerät oder einzelne Komponenten selbst direkt bei einem Drittanbieter gekauft, richten sich die kaufrechtlichen Mängelansprüche hinsichtlich dieser Hardware grundsätzlich gegen den jeweiligen Verkäufer. Allfällige Herstellergarantien richten sich zusätzlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
IT Mathys kann den Kunden auf Wunsch bei der Fehlerdiagnose und bei der Abwicklung eines Garantiefalls unterstützen. Soweit diese Unterstützung nicht aufgrund eines von IT Mathys verursachten Mangels erforderlich ist, kann sie als separate Dienstleistung verrechnet werden. Der Kunde wird vor kostenpflichtigen Arbeiten informiert.
Beruht ein Fehler auf einer von IT Mathys ausgeführten Montage, Einrichtung oder Konfiguration, behebt IT Mathys den eigenen Mangel ohne zusätzliche Verrechnung.
Herstellergarantien bestehen zusätzlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Sie ersetzen die gesetzlichen Ansprüche gegenüber IT Mathys nicht.
Normale Abnutzung sowie vom Kunden verursachte Beschädigungen oder Fehlbedienungen sind für sich genommen keine bei Lieferung vorhandenen Mängel. Ein Eingriff durch Dritte führt nur insoweit zu einer Einschränkung von Ansprüchen, als er für den geltend gemachten Fehler ursächlich ist oder dies gesetzlich vorgesehen ist.
Erweist sich eine Prüfung als nicht von der Gewährleistung gedeckt, werden kostenpflichtige weitere Arbeiten nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Kunden ausgeführt.
12. Haftung
IT Mathys haftet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus einer zurechenbaren Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten.
Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden sowie eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produktehaftpflichtgesetz, werden nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
Bei Datenverlust sind insbesondere die vereinbarte Leistung, die Sorgfaltspflichten von IT Mathys, die erteilten Hinweise und eine allfällige Mitverantwortung des Kunden zu berücksichtigen. Die Pflicht zur Datensicherung entbindet IT Mathys nicht von den eigenen Sorgfaltspflichten.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
IT Mathys behandelt Informationen und Daten, die im Rahmen eines Auftrags zugänglich werden, vertraulich. Ein Zugriff erfolgt nur, soweit dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist oder der Kunde ausdrücklich zustimmt.
Personendaten werden nach dem anwendbaren Datenschutzrecht und der auf unserer Website veröffentlichten Datenschutzerklärung bearbeitet. Diese erläutert insbesondere die Bearbeitung von Anfragen, die eingesetzten Website-Dienste und die Zahlungsabwicklung.
Soweit IT Mathys für einen Geschäftskunden Personendaten als Auftragsbearbeiter bearbeitet, werden die erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen vor Beginn der betreffenden Bearbeitung getroffen.
14. Vertragsbeendigung und Rückgabe
Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt. Für Aufträge gelten insbesondere die zwingenden Regeln des Auftragsrechts, soweit diese auf die betreffende Leistung anwendbar sind.
Zusätzlich gewährt IT Mathys die in diesen AGB ausdrücklich beschriebenen Stornierungs- und Rückerstattungsmöglichkeiten.
Für ordnungsgemäss gelieferte, mangelfreie Waren wird darüber hinaus kein allgemeines freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht eingeräumt. Eine Rücknahme kann im Einzelfall vereinbart werden. Gesetzliche Mängelrechte und zwingende Widerrufsrechte bleiben bestehen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen bleiben vorbehalten.
Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Insbesondere werden gesetzlich geschützte Gerichtsstände von Konsumentinnen und Konsumenten durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen, soweit der Vertrag ohne die unwirksame Bestimmung fortbestehen kann. An ihre Stelle tritt die anwendbare gesetzliche Regelung.